Bundesverkehrsministerium verweigert dem GaLaBau „Handwerkerausnahme“ für Lkw-Maut
Das Bundesverkehrsministerium hat beschlossen, dass der Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (GaLaBau) nicht von der sogenannten „Handwerkerausnahme“ bei der Lkw-Maut ausgenommen wird.
Trotz intensiver Gespräche mit dem Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) und der breiten Unterstützung seitens zahlreicher Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Landtage hat das Bundesverkehrsministerium seinen bisherigen Ansatz zur Umsetzung der Handwerkerregelung nicht geändert.
Der BGL-Präsident Thomas Banzhaf äußerte sich enttäuscht über die Weigerung des Ministeriums, auf die einleuchtenden Argumente einzugehen. Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Knauff, Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des BMDV, kommt zu dem Ergebnis, dass die geplante Umsetzung des Mautgesetzes nicht rechtskonform ist. Das Gutachten stützt die Argumentation des GaLaBaus, dass die Tätigkeiten im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau mit denen des Handwerks vergleichbar sind. Der Werkverkehr im GaLaBau ist nicht von dem des Handwerks zu unterscheiden. Die Entscheidung, den GaLaBau dennoch mit einer Maut zu belasten, führt zu Wettbewerbsverzerrungen und verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat eine Liste mit handwerklichen Tätigkeiten veröffentlicht, die von der erweiterten Maut befreit sind. Der GaLaBau wurde trotz wiederholter Hinweise des BGL nicht berücksichtigt.
Die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums hat zu großer Unzufriedenheit in der Branche geführt. Der BGL sieht nun eine Klagewelle gegen Mautnacherhebungen und Bußgelder auf das zuständige Bundesamt zukommen. Insgesamt ist die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums, den GaLaBau von der Handwerkerausnahme bei der Lkw-Maut auszuschließen, sehr enttäuschend für die Branche. Der BGL und andere Branchenvertreter fordern eine Mautbefreiung für den GaLaBau und haben Nachbesserungen gefordert.